Allgemeine Geschäftsbedingungen
ROTONDO Raumsysteme GbR
Flohr & Becker
Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen mit einem Unternehmer oder einem Verbraucher
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für den zwischen dem Verkäufer und dem Käufer (Verbraucher und Unternehmer) abgeschlossenen Vertrag über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit einem Unternehmer über die Lieferung von Waren, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die nachstehenden Verkaufsbedingungenen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Bestellung des Käufers vorbehaltlos ausführen. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer im Zusammenhang mit den Kaufverträgen getroffen werden, sind in dem Kaufvertrag, diesen Bedingungen und der Auftragsbestätigung des Verkäufers schriftlich niedergelegt.
2. Angebot/Vertragsschluss
Die Angebote des Verkäufers sind frei bleibend und unverbindlich, es sei denn, dass der Verkäufer diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet hat. Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten des Verkäufers gehören, bleiben im Eigentum des Verkäufers und sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht von ihm ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Der Käufer darf diese nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben.
Angebote, welche dem Kunden in schriftlicher Form unterbreitet wurden und von diesem durch Gegenzeichnung oder in sonstiger schriftlicher Form angenommen wurden, bedürfen nicht unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung zur Erlangung der Rechtsverbindlichkeit. Dies gilt auch für Angebote, die dem Kunden übers Internet per Mail zugehen. Der Vertragsabschluss erfolgt per Fax oder per Post an folgende Adresse:
Rotondo Raumsysteme GbR, An der Schafwiese 11, 63546 Hammersbach
An unsere Angebote halten wir uns 4 Wochen ab Absendung an den Kunden gebunden, sofern nichts anderes in dem Angebot geregelt ist.
3. Preise/Zahlungsbedingungen
Die Preise des Verkäufers gelten ohne Transportkosten sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde. Die Mehrwertsteuer (in der Rechnung gesondert ausgewiesen) und Verpackungskosten sind in dem Preis enthalten. Ist mit dem Käufer (Verbraucher) nichts anderes schriftlich vereinbart worden, ist vom Kaufpreis eine Anzahlung von 25% ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Rechnung bei dem Käufer zur Zahlung fällig, bei einem Unternehmer ist er netto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung fällig. Die restlichen75% sind bei Anlieferung sofort fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Gerät der Käufer (Verbraucher oder Unternehmer) mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer bleibt vorbehalten. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Verkäufer anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.
Für Aufträge die über das Internet erfolgen, gelten folgende Bestimmungen: Die Endverbraucherpreise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Fracht- und Verpackungskosten sind zu den Preisen hinzuzurechnen. Bei Bestellung über das Internet, ist der Gesamtbetrag netto ohne Abzug per Vorkasse zu zahlen.
4. Liefer-/Leistungszeit
Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen abgeklärt sind. Falls der Verkäufer schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Käufer ihm eine angemessene Nachfrist - beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung bei dem Verkäufer oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Käufer in Folge des von dem Verkäufer zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen. Der Verkäufer haftet dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug nicht oder wenn er auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht wobei die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist. Der Gefahrübergang erfolgt bei Absendung. Dies gilt auch bei Übergabe an Transportunternehmen.
5. Gewährleistung/Haftung
Soweit ein von dem Verkäufer zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt, ist der Verkäufer unter Ausschluss der Rechte des Käufers vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen, zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Ist der Käufer Unternehmer, bestehen Mängelansprüche nur bei Beachtung des § 377 HGB. Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung neuer Ware erfolgen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung
fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt. Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist. Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Ist der Käufer Unternehmer, verjähren seine Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels in einem Jahr ab Ablieferung der Ware.
6. Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor. Ist der Käufer Unternehmer, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, unser Eigentum. Der Käufer hat den Verkäufer von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat dem Verkäufer alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen. Verhält sich der Käufer vertragswidrig, insbesondere wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung des Verkäufers nicht nachkommt, kann der Verkäufer nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Ware verlangen. In der Zurücknahme der Ware durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung der Ware durch den Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rückerhalt der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Verkäufers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
Ist der Käufer Unternehmer, ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und/oder zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Käufer auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzugs im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderungen solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen von uns gegen den Käufer bestehen. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache gilt das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Im Falle der untrennbaren Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Käufers in Folge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind der Käufer und wir uns einig, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt; die Übertragung nehmen wir hiermit an. Unser so entstandenes Allein- oder Miteigentum an einer Sache verwahrt der Käufer für uns.
7. Rückgaberecht
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 2 Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware wie z.B. sperrigen Gütern, können Sie die Rückgabe in Textform, per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
Rotondo Raumsysteme GbR, An der Schafwiese 11, 63546 Hammersbach
Rückgabefolgen: Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung einer erhaltenen Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Das Rückgaberecht ist ausgeschlossen bei Maßanfertigung und Sonderanfertigungen, deren Rücknahme einen erheblichen wirtschaftlichen Verlust bedeuten würde und anderweitig nicht oder nur mit erheblichen Schwierigkeiten oder Preisnachlässen abgesetzt werden kann.
8. Mängelrüge/Abnahme
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware oder erbrachte Leistung unmittelbar nach Erhalt hinsichtlich Ausführung und Aussehens, sowie auf offensichtliche Qualitätsmängel und Beschädigungen zu überprüfen. Im Falle von offensichtlichen Beanstandungen oder offensichtlichem Fehlen von Teilen ist unverzüglich, spätestens innerhalb 2 Wochen nach Erhalt der Ware eine schriftliche Anzeige gegenüber der Firma Rotondo Raumsysteme erforderlich. Maßgeblich ist die rechtzeitige Absendung der Anzeige innerhalb dieser Frist. Spätere Beanstandungen können nur bearbeitet werden, soweit es sich um verdeckte Mängel handelt.
9. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Im Rahmen der Bestellabwicklung werden alle notwendigen Daten gespeichert. Die Weitergabe der Daten erfolgt ausschließlich an verbundene Unternehmen im Rahmen der Geschäftsabwicklung. Eine weitere Verwendung erfolgt nicht
10. Preise
Alle angegebenen Preise sind freibleibend. Kalkulations- oder Schreibfehler sowie kurzfristige Preiserhöhungen behalten wir uns vor.
11. Links
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12. Urheber/Kennzeichenrecht
Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken und Texte zurückzugreifen.
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13. Schlussbestimmungen
Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
Ist der Käufer Unternehmer, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen uns und dem Käufer ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm geschlossenen Kaufverträgen unser Firmensitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen.
- Stand: 01.09.2010